Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

§ 1 Geltungsbereich

Für alle unsere Lieferungen von Waren und Leistungen an Unternehmer (§ 14 BGB), unabhängig davon, ob diese über den Torqeedo-Onlineshop (nachträglich „Onlineshop“) unter der Internetadresse www.torqeedo.com/b2b per E-Mail, Telefon oder auf sonstige Weise bestellt werden, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) Ihres Vertragspartners, der Torqeedo GmbH, Einsteinstrasse 901, Campus Ost, 82234 Weßling Tel. Nr. +49- (0) 8153-9215100 E-Mail: info@torqeedo.com, vertreten durch die Geschäftsführer Fabian Bez, Heiko Vietmeier & Takayuki Sato (nachfolgend „Anbieter“).

§ 2 Allgemeines

Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie vom Anbieter im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Sortiments im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Besteller, ein eigenes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Farbgebung der Produkte von der Darstellung im Online-Shop abweichen kann.

(2) Die Bestellung im Onlineshop stellt ein Angebot an den Anbieter zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

(3) Die Annahme von Angeboten des Bestellers und das Zustandekommen des Vertrags erfolgt erst, wenn der Anbieter dem Besteller entweder eine separate Annahmeerklärung per E-Mail („Auftragsbestätigung“), eine Versandmitteilung der vom Besteller bestellten Ware zugesendet, auf andere Weise die Bestellung ausdrücklich schriftlich bestätigt oder die bestellten Produkte geliefert hat.

(4) Über bestellte Produkte, die nicht in der Auftragsbestätigung bzw. der Versandmitteilung aufgeführt sind oder zugesendet werden, kommt kein Vertrag zustande. Dies kann auch Produkte betreffen, die zwar im Online-Store angeboten, aber z.B. bei Eingang der Bestellung nicht lieferbar sind.

(5) Angebote des Anbieters sind immer freibleibend.

§ 4 Lieferung

(1) Es gelten die INCOTERMS© 2020 in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt INCOTERMS© 2020 EXW Weßling.

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Soweit der Besteller über mehrere Kaufgegenstände mehrere voneinander unabhängige Kaufverträge geschlossen hat, so hat er einen Anspruch auf gemeinsame Lieferung dieser Kaufgegenstände nur dann, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist.

§ 5 Versand/Abnahme

(1) Stellt der Besteller bei dem Empfang der Ware Transportschäden fest, so hat er dies dem Transportunternehmen und dem Anbieter diese unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf (5) Tagen anzuzeigen. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, so ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.

(2) Wird vom Besteller Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, so ist der Anbieter berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Bestellers zu treffen, der Anbieter haftet jedoch nicht für Verzögerungen in der Transportzeit.

(3) Kommt der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht nach, kann der Anbieter von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Anbieter Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises ohne Umsatzsteuer. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren Schaden nachweist oder der Besteller nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

§ 6 Gewährleistung, Garantien

(1) Dem Besteller obliegt es, die Ware auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen. Ist der Besteller Kaufmann, so setzen Mängelansprüche des Bestellers voraus, dass dieser den gesetzlich geschuldeten kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller muss dem Anbieter Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(2) Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder - soweit keine Produktbeschreibung vorliegt - dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.

(3) Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, wird der Anbieter den Mangel nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Besteller hat Anbieter oder dessen Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so ist der Anbieter von der Mängelhaftung befreit.

§ 7 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(2) Ferner haftet der Anbieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet der Anbieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 8 Konstruktionsänderungen

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Konstruktionsänderungen an den Liefergegenständen vorzunehmen, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.

(2) Der Eigentumsvorbehalt gemäß Abs. (1) bleibt auch bestehen für Forderungen des Anbieters gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Forderungen. Auf Verlangen des Bestellers ist der Anbieter zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.

(3) Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vom Besteller nicht weiterveräußert werden, weder einzeln noch nach Einbau gemeinsam mit einem Boot.

(4) Kommt der Besteller mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat der Anbieter das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Besteller die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

(5) Kommt der Besteller einem Herausgabeverlangen gemäß Abs. (4) binnen einer vom Anbieter hierfür gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware durch eigene Mitarbeiter oder von beauftragten Dritten selbst in Besitz nehmen zu lassen und hierfür von diesen ggf. auch aus Booten des Bestellers ausbauen zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, den jeweiligen Mitarbeitern bzw. Dritten zu diesem Zweck während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den jeweiligen Grundstücken, Booten, etc. im erforderlichen Umfang zu gewähren. Die Kosten der vom Anbieter ergriffenen Maßnahmen zur Inbesitznahme bzw. Ausbau trägt der Besteller.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Bestellers. Der Anbieter verwendet Informationen des Bestellers auch, um Kundenkonten des Bestellers zu unterhalten und zu pflegen sowie dazu, Inhalte wie etwa eine Wunschliste abzubilden und Produkte zu empfehlen. Dabei beachtet der Anbieter insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ohne die Einwilligung des Bestellers wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Bestellers nur erheben, verarbeiten und nutzen, sofern dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

(2) Eine Weitergabe der Daten des Bestellers erfolgt nur im Rahmen der Abwicklung des Vertrags durch Dritte im Auftrag des Anbieters.

(3) Der Besteller hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter der Schaltfläche „Login“ torqeedo.com/b2b/de/account in seinem Nutzerprofil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird im Zusammenhang mit der Einwilligung des Bestellers und weiteren Informationen, etwa Zweck, Umfang, Art und Ort der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung des Anbieters verwiesen, die unter „Datenschutz“ torqeedo.com/b2b/de/kundenservice/privacy-policy.html jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 11 Preise

(1) Die vom Anbieter angegebenen Preise sind gesondert als brutto mit Umsatzsteuer oder als netto ohne Umsatzsteuer je nach gesetzlicher Vorgabe für das entsprechende Versendungsland ausgewiesen. Es gelten die zum Zeitpunkt des Angebots des Bestellers angegebenen Preise.

(2) Treten nicht vorhergesehene Rohstoff-, Lohn-, Energie- oder sonstige Kostenänderungen ein, durch die dem Anbieter die Erfüllung des Vertrages nicht zumutbar wird, so ist der Anbieter unter den Voraussetzungen des § 313 BGB berechtigt, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen und im Falle der Nichteinigung von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Erfüllung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar geworden ist.

§ 12 Zahlungsmodalitäten / Aufrechnung

(1) Der Besteller kann die Zahlung per Vorkasse vornehmen. Eine Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

(2) Die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung besteht nur bei Kunden, denen wir einen Kreditrahmen eingeräumt haben und die Bestellung innerhalb dieses Kreditrahmens ist.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlung per Rechnung gemäß vorstehendem Abs. 2 tritt die Fälligkeit innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ein, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Die Rechnungen werden grundsätzlich digital versendet. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller bereits durch Versäumen des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

(5) Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.

§ 13 Patente

(1) Der Anbieter wird den Besteller und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten bezüglich des Liefergegenstandes freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Besteller. Die Freistellungsverpflichtung des Anbieters ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Anbieter die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Anbieters ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

(2) Der Anbieter hat wahlweise das Recht, sich von der in Abs. (1) übernommenen Verpflichtung zu befreien, dass er entweder (a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder (b) dem Besteller einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 14 Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken dieser AGB.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Anbieter ist aber auch berechtigt, den Besteller am Sitz von dessen Unternehmen zu verklagen.

(4) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.



Stand: Juli 2023